Stand: 22. August 2026 · Selbstbewertung
Die PROsolutions 2013 GesmbH ist bemüht, ihre Websites und Anwendungen im Einklang mit dem Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) und der Richtlinie (EU) 2019/882 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung gilt für prosolutions.online und die darüber erreichbaren Markenseiten sowie für den Online-Shop.
Maßgeblich ist die Norm EN 301 549, die auf die WCAG 2.1 Konformitätsstufe AA verweist. Unsere Seiten sind mit diesen Anforderungen nach unserer eigenen Einschätzung teilweise vereinbar. Eine externe Prüfung wurde bisher nicht durchgeführt; wir sagen das ausdrücklich, weil eine Konformitätsaussage ohne Prüfung nicht belastbar wäre.
Die folgenden Bereiche sind noch nicht vollständig geprüft oder nicht vollständig vereinbar:
Sind Inhalte für Sie nicht zugänglich, erreichen Sie uns jederzeit auf einem anderen Weg. Wir nehmen Bestellungen, Anfragen und Konfigurationswünsche auch telefonisch und per E-Mail entgegen und übermitteln Angebote auf Wunsch in einem zugänglichen Format:
Telefon: +43 664 1939615
E-Mail: sales@prosolutions.online
Wenn Ihnen Barrieren auffallen oder Sie Informationen in einer zugänglichen Form benötigen, schreiben Sie bitte an sales@prosolutions.online oder rufen Sie an. Wir antworten so rasch wie möglich, jedenfalls binnen zwei Wochen, und teilen Ihnen mit, wie und bis wann wir Abhilfe schaffen.
Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an das Sozialministeriumservice wenden, das in Österreich die Marktüberwachung nach dem Barrierefreiheitsgesetz wahrnimmt (www.sozialministeriumservice.at). Für Diskriminierung wegen einer Behinderung steht überdies das Verfahren nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz offen.
Diese Erklärung wurde am 22. August 2026 auf Grundlage einer Selbstbewertung erstellt: einer strukturellen Prüfung sämtlicher Seiten auf Sprachauszeichnung, Seitentitel, Alternativtexte, Formularbeschriftungen, Überschriftenstruktur, Tastaturbedienbarkeit und Zoom-Freigabe. Eine externe Konformitätsprüfung einschließlich einer systematischen Kontrastmessung und einer Prüfung mit Screenreadern ist geplant; diese Erklärung wird danach aktualisiert.